Heinstein+, Wieblinger Weg 17, Heidelberg
Empfang
Kanzlei
Kanzlei

VOB/B - Bauvertrag

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei weiterer Verwendung der VOB-Verträge für Bauvorhaben mit privaten Bauherren auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können.

Da die VOB/B AGB-widrige Formulierungen enthält muss jeder Verwender, egal ob Bauunternehmen, Handwerksbetrieb oder Architekt damit rechnen, zukünftig abgemahnt zu werden. Wer schon einmal damit zu tun hatte, weiß, dass im Rahmen einer solchen Abmahnung im Einzelfall Kosten von € 2.000,00 und mehr anfallen können.

Bei der Verwendung der VOB/B gegenüber einem Endverbraucher läuft der Auftragnehmer als Verwender der Gefahr, dass für ihn selbst ungünstige Regelungen weiterhin Geltung haben (da er sich als Verwender nicht auf die Unwirksamkeit berufen kann), der Bauherr (Verbraucher) aber jede einzelne ihn belastende Norm richterlich überprüfen lassen kann.

Im ungünstigsten Fall verbleiben nur die für den Verwender nachteiligen Regelungen im Vertrag.

(Ralf Schmitz, Dezember 2010)